Bildungsurlaub

Bildungsurlaub einfach nutzen: Rechte kennen, Seminar finden, Steuervorteile sichern

Verschaffe Dir einen klaren Überblick über Deine Rechte rund um den Bildungsurlaub – verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet.
Entdecke bei VitalSeminare eine Vielzahl an anerkannten Bildungsurlauben, die Dich beruflich und persönlich weiterbringen.

Du erfährst außerdem:

  • Wie Du Deinen Bildungsurlaub erfolgreich beim Arbeitgeber beantragst

  • Welche Unterlagen Du brauchst

  • Wie Du Deine Weiterbildung steuerlich absetzen kannst

👉 Starte jetzt in Deine persönliche Weiterentwicklung – mit Klarheit, Struktur und Inspiration.

 

Ratgeber zum Bildungsurlaub

Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

    1. Was ist Bildungsurlaub?
    2. Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
    3. Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
    4. Wer trägt die Kosten beim Bildungsurlaub?
    5. Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
    6. Wie erkenne ich einen Bildungsurlaub?
    7. Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
    8. Verfällt mein Bildungsurlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?
    9. Kann ich Bildungsurlaub steuerlich absetzen?
    10. Bis wann kann ich den ausgewählten Bildungsurlaub buchen?
    11. Bildungsurlaub während Kurzarbeit 
    12. Können Auszubildende Bildungsurlaub nehmen?
    13. Gibt es Einschränkungen beim Bildungsurlaub je nach Betriebsgröße?
    14. Bundesländer Gesetze
    15. Häufig gestellte Fragen

 

"Jede Weiterbildung ist ein Schritt zu mehr Klarheit, Selbstvertrauen und innerer Stärke."

Was ist Bildungsurlaub? – Definition, Anspruch & Antrag einfach erklärt

Bildungsurlaub ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, die Du für anerkannte Weiterbildungen nutzen kannst – bei voller Lohnfortzahlung. In vielen Bundesländern haben Angestellte Anspruch auf bis zu 5 Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr, zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub.

Ziel ist es, berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu fördern – ohne dass Du dafür auf Einkommen verzichten musst.

🟢 Wichtig: Der gewählte Kurs muss offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sein. Ein direkter Bezug zu Deiner aktuellen Tätigkeit ist nicht immer erforderlich.
Da Bildungsurlaub in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. Maßgeblich ist das Bundesland Deiner Arbeitsstelle – nicht Deines Wohnortes.

👉 Hier findest Du die Bildungsurlaub-Regelungen für Dein Bundesland.

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

In den meisten Bundesländern hast Du Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
Manche Bundesländer erlauben es, die Ansprüche von zwei Jahren zu bündeln – so kannst Du sogar bis zu 10 Tage am Stück für eine längere Weiterbildung nutzen.

💼 Diese gesetzliche Freistellung gibt Dir die Möglichkeit, Dich ohne Urlaubsverlust weiterzubilden – mit voller Unterstützung durch Deinen Arbeitgeber.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

📍 In 14 von 16 Bundesländern (alle außer Bayern und Sachsen) ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt.
Er gilt in der Regel für:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte

  • Auszubildende

  • Personen im dualen Studium

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht – doch überall geht es darum, Dir Zeit für Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

📌 Für Beamtinnen und Beamte gelten oft abweichende Regelungen, die Du ebenfalls bei uns transparent einsehen kannst. Hier weitere Informationen für Beamte

Wer trägt die Kosten beim Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs bekommst Du weiterhin Dein volles Gehalt.
Seminarkosten, Reise- und Unterkunftskosten übernimmst Du selbst – allerdings kannst Du diese steuerlich geltend machen (als Werbungskosten).
Weitere Details findest Du hier: Bildungsurlaub von der Steuer absetzen

Es gibt noch weitere Förderungsmöglichkeiten. Interessiert? Dann schau hier vorbei: Förderungsmöglichkeiten.

💡 In manchen Bundesländern, z. B. in Hessen oder Rheinland-Pfalz, gibt es zudem Kostenerstattungen für Arbeitgeber.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub? So einfach geht’s:

Ein formloser Antrag beim Arbeitgeber genügt. Sobald Du einen Seminar bei VitalSeminare anfragst, bekommst Du automatisch alle Unterlagen, die Du für Deinen Antrag brauchst.

In 4 Schritten zum Bildungsurlaub:

  1. Seminar bei VitalSeminare anfragen

  2. Antrag, Anerkennungsunterlagen & Infos von VitalSeminare erhalten

  3. Antrag beim Arbeitgeber einreichen – fertig! Da jeder Arbeitgeber unterschiedliche Prozesse hat, kann es natürlich sein, dass Du zusätzlich interne Formale für den Sonderurlaub ausfüllen oder noch Unterlagen vom Anbieter selbst einreichen brauchst.

  4. Bildungsurlaub bei VitalSeminare verbindlich buchen

Wie erkenne ich einen Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub gibt Dir die Möglichkeit, Dich während der Arbeitszeit gezielt weiterzubilden – sei es im beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Kontext. Das Ziel ist es, Deine fachlichen Fähigkeiten zu erweitern und gleichzeitig Deine persönliche Entwicklung zu fördern. Du kannst aus einer Vielzahl an offiziell anerkannten Seminaren den für Dich passenden Bildungsurlaub wählen. Bei VitalSeminare.de findest Du ausschließlich anerkannten Bildungsurlaub mit beruflichem Fokus.

Einige Themen, die nicht direkt mit Deinem Beruf zu tun haben, können ebenfalls als Bildungsurlaub anerkannt werden – wenn sie langfristig Deine Arbeitsfähigkeit, Gesundheit oder Resilienz stärken. Dazu gehören zum Beispiel Kurse zu mentaler Gesundheit oder Stressbewältigung.

👉 Finde jetzt Deinen idealen Bildungsurlaubskurs und starte voller Energie und Klarheit in Deine berufliche Weiterentwicklung.


📩 Fragen? Dann kontaktiere uns gerne unter [email protected] - wir beraten Dich persönlich!

Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankertes Recht – in den meisten Bundesländern darf Dein Arbeitgeber den Antrag nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dazu zählen z. B.:

  • akute Personalknappheit,

  • unaufschiebbare Projektfristen

  • oder andere betriebsbedingte Notlagen.

Wichtig: Die Ablehnung darf sich nicht gegen den Bildungsurlaub an sich richten, sondern nur gegen den gewählten Zeitraum. Sie muss außerdem schriftlich erfolgen und konkret begründet sein.

📌 In einigen Bundesländern gelten für Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden besondere Regelungen – informiere Dich hierzu am besten individuell.

Verfällt mein Bildungsurlaub bei einem Arbeitgeberwechsel?

Nicht unbedingt – aber es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn Du den Arbeitgeber wechselst, gilt folgendes:

Beim bisherigen Arbeitgeber kannst Du Deinen vollen Bildungsurlaubsanspruch nutzen, sofern Du dort mindestens sechs Monate beschäftigt warst.

🔄 Beim neuen Arbeitgeber beginnt die Wartezeit erneut: Erst nach sechs Monaten im neuen Arbeitsverhältnis hast Du wieder Anspruch auf Bildungsurlaub – ganz gleich, wie lange Du vorher schon berufstätig warst.

📌 Wichtig: Ein nicht genutzter Bildungsurlaub lässt sich nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen – er verfällt also beim Wechsel, wenn Du ihn vorher nicht in Anspruch genommen hast.

💡 Tipp: Wenn ein Jobwechsel bevorsteht, nutze Deinen Bildungsurlaub möglichst rechtzeitig beim alten Arbeitgeber.

Kann ich Bildungsurlaub steuerlich absetzen?

Ja – in vielen Fällen kannst Du die Kosten für Deinen Bildungsurlaub in Deiner Steuererklärung als Werbungskostengeltend machen. Dazu zählen:

  • Seminargebühren

  • Fahrtkosten (An- und Abreise)

  • Unterkunft und Verpflegung

  • ggf. Unterrichtsmaterialien

💼 Voraussetzung: Es besteht ein beruflicher Zusammenhang, z. B. durch die Erweiterung Deiner Kenntnisse oder zur Sicherung Deiner beruflichen Position.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Werbungskostenpauschale nutzen: Aktuell liegt diese bei 1.230 € pro Jahr (Stand 2025).

  2. Einzeln nachweisen: Wenn Deine tatsächlichen Ausgaben darüber liegen, kannst Du diese mit Belegen einreichen und die höhere Summe steuerlich absetzen.

👉 Hier findest Du die wichtigsten Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bildungsurlaub.

Bis wann kann ich den ausgewählten Bildungsurlaub buchen?

Um Deinen Bildungsurlaub erfolgreich zu nutzen, solltest Du ihn mindestens 6 Wochen vor Beginn bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Diese Frist stellt sicher, dass Dein Bildungsurlaub rechtzeitig genehmigt wird.

🔑 Wichtig: Nach Deiner Anfrage bei uns erhältst Du eine Bestätigung der beabsichtigten Teilnahme, die Du zusammen mit Deinem Antrag beim Arbeitgeber einreichst. So kannst Du sicherstellen, dass der Bildungsurlaub ohne Probleme genehmigt wird.

Bildungsurlaub während Kurzarbeit – was Du wissen musst

Darf ich Bildungsurlaub während Kurzarbeit nehmen?
Ja! Auch während Kurzarbeit hast Du einen Anspruch auf Bildungsurlaub – das ist gesetzlich erlaubt und sinnvoll nutzbar, um Deine Zeit für persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu nutzen.

 

Bildungsurlaub trotz Kurzarbeit – das sagt das Gesetz

Laut dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (§ 7 AWbG) darfst Du Bildungsurlaub auch in Zeiten der Kurzarbeit beantragen und nutzen.
Denn: Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit – somit bleibt Dein Anspruch bestehen.

 

💸 Bildungsurlaub & Gehalt bei Kurzarbeit – wie läuft das?

Während Deines Bildungsurlaubs erhältst Du kein volles Gehalt, sondern:

🔹 Kurzarbeitergeld in der Höhe, die Du auch ohne Bildungsurlaub bekommen hättest.

Warum ist das so?
Die Lohnfortzahlung im Bildungsurlaub richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses folgt dem Lohnausfallprinzip: Du bekommst das, was Du auch bei regulärer Kurzarbeit erhalten würdest – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

📌 Die Arbeitsagentur zahlt während Deines Bildungsurlaubs kein Kurzarbeitergeld – deshalb springt in dieser Zeit der Arbeitgeber ein, aber nur in Höhe des üblichen Kurzarbeitergeldes.

 

🎯 Fazit: Bildungsurlaub + Kurzarbeit = möglich & sinnvoll

  • ✅ Bildungsurlaub ist auch bei Kurzarbeit erlaubt.

  • 💶 Du bekommst das übliche Kurzarbeitergeld während Deiner Bildungszeit.

  • 💡 Weiterbildung lohnt sich – gerade in Zeiten beruflicher Unsicherheit.

Können Auszubildende Bildungsurlaub nehmen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub. In Nordrhein-Westfalen regelt dies zum Beispiel § 12a des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG NRW). Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Wichtig: Die Bildungsmaßnahme muss anerkannt sein und einen inhaltlichen Bezug zur beruflichen oder politischen Bildung haben. Außerdem darf sie nicht Teil der regulären Ausbildung sein.

Gibt es Einschränkungen beim Bildungsurlaub je nach Betriebsgröße?

Ja, die Betriebsgröße spielt eine wichtige Rolle beim Anspruch auf Bildungsurlaub. In vielen Bundesländern gelten folgende Regelungen:

  • Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten: Kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten: Maximal 10 % der Mitarbeitenden dürfen gleichzeitig Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
  • Betriebe mit über 50 Beschäftigten: Es gibt keine zahlenmäßigen Einschränkungen, der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt vollumfänglich.

Tipp: Informiere Dich über die genauen Regelungen in Deinem Bundesland, da die gesetzlichen Grundlagen leicht variieren können.

Bildungsurlaub von der Steuer absetzen: So funktioniert´s

Du möchtest Deinen Bildungsurlaub steuerlich geltend machen und dabei Geld sparen? Hier erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du Deine Kosten für Seminare, Weiterbildungen oder Kurse im Rahmen des Bildungsurlaubs in der Steuererklärung absetzen kannst.

 

Was ist Bildungsurlaub und wann ist er steuerlich absetzbar?

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Damit Du Deinen Bildungsurlaub von der Steuer absetzen kannst, muss ein klarer beruflicher Bezug zur Maßnahme bestehen.

Das bedeutet: Die Weiterbildung muss dazu dienen, Deine beruflichen Kenntnisse zu erhalten, zu verbessern oder an neue Anforderungen anzupassen.

Beispiel: Sprachkurse, Kommunikations-Trainings, Stressmanagement oder sogar Yoga mit didaktischem Konzept – sofern ein beruflicher Nutzen erkennbar ist, sind sie steuerlich absetzbar.

Nicht absetzbar: Allgemeinbildende, politische oder rein private Kurse ohne erkennbaren Berufsbezug.

Wichtig: Der Kurs muss dazu dienen, Deine beruflichen Fähigkeiten zu erhalten, zu erweitern oder an neue Anforderungen anzupassen. Das gilt übrigens nicht nur für klassische Fachseminare – auch Kurse, die Deine Stressresistenz oder Kommunikationsfähigkeit fördern, können steuerlich anerkannt werden. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg z. B. entschieden, dass ein VHS-Yoga-Kurs mit pädagogischem Konzept durchaus der beruflichen Weiterbildung dienen kann (Urteil vom 11.04.2019, Az. 10 Sa 2076/18).

 

Welche Kosten kannst Du beim Bildungsurlaub steuerlich absetzen?

Du kannst in Deiner Steuererklärung folgende Werbungskosten geltend machen:

  • Seminargebühren / Teilnahmegebühren

  • Lern- und Unterrichtsmaterialien

  • Fahrtkosten (Anreise & Abreise)

  • Unterkunftskosten

  • Verpflegung (nach Pauschale)

Diese Ausgaben trägst Du in der Anlage N Deiner Steuererklärung ein – idealerweise mit Belegen und Nachweisen.

 

Voraussetzungen: Wann erkennt das Finanzamt den Bildungsurlaub an?

Damit das Finanzamt Deine Ausgaben für den Bildungsurlaub anerkennt, prüft es u.a.:

  • Berufsbezug: Inhalte müssen zu Deiner beruflichen Tätigkeit passen.

  • Zielgruppe des Seminars: Teilnehmer:innen sollten aus ähnlichen Berufsgruppen stammen.

  • Teilnahmepflicht: Ein klarer, strukturierter Ablauf mit Anwesenheitspflicht ist wichtig.

  • Privates Interesse: Dieses darf nicht im Vordergrund stehen.

 

Was sind Werbungskosten und wie mache ich sie geltend?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch Deinen Beruf entstehen – darunter auch Fortbildungen, Seminare oder Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs.

📌 1.000-Euro-Pauschale: Das Finanzamt erkennt automatisch Werbungskosten bis 1.000 € im Jahr an – ohne Belege.
📌 Darüber hinaus: Wenn Du mehr ausgibst, lohnt sich der Nachweis! Trage alle Ausgaben in der Anlage N ein und füge Unterlagen wie:

  • Seminarbeschreibung,

  • Teilnahmezertifikat,

  • ggf. eine Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zum beruflichen Nutzen bei.

🗂️ Tipp zur Aufbewahrung: Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht für Privatpersonen gibt – bewahre Quittungen, Belege und Unterlagen 10 Jahre lang auf.

 

Fazit: Bildungsurlaub clever nutzen und Steuern sparen

Ein gut gewählter Bildungsurlaub bringt nicht nur beruflich neuen Schwung, sondern kann auch steuerlich bares Geld sparen – vorausgesetzt, Du beachtest die Voraussetzungen.

💡 Du bist unsicher, ob Dein Seminar steuerlich absetzbar ist?
Dann wende Dich bitte an eine Steuerkanzlei – VitalSeminare darf Dir hierzu keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Auskunft geben.

Bildungsurlaub im Bundesland: Gesetze & Regelungen im Überblick

Einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub hast Du in fast allen BundesländernAusnahmen: Bayern & Sachsen. Da jedes Land seine eigenen Bildungsurlaubsgesetze erlässt, können sich die Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Übertragungsregeln deutlich unterscheiden.

👉 Wichtig für Dich: Maßgeblich ist immer das Bundesland Deines Arbeitsortes, nicht Dein Wohnort. Damit Du schnell findest, was in Deinem Land gilt, haben wir hier alle gesetzlichen Vorgaben zu Anspruch, Dauer und Antragsfristen übersichtlich nach Bundesland zusammengestellt.


Bayern

Dieses Bundesland erkennt keine Bildundungsurlaube an.

 

Baden-Württemberg

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx

 

Berlin

https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsurlaub/

 

Brandenburg

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungszeit-bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html 

 

Bremen

https://www.bildung.bremen.de/bildungszeit-189319

 

Hamburg

https://bildungsurlaub-hamburg.de/g160 

 

Hessen

https://soziales.hessen.de/arbeit/bildungsurlaub

Weitere Informationen und Anträge zur Lohnkostenerstattung in Hessen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter: Regierungspräsidium Kassel.

 

Mecklenburg-Vorpommern

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/BfG_MV/

 

Niedersachsen

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/erwachsenenbildung/

 

Nordrhein-Westfalen

https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

 

Rheinland-Pfalz

https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung 

 

Saarland

Bildungsurlaub für Landes- und Bundesbeamte – Anspruch, Gesetze & Sonderregelungen

Haben Beamte Anspruch auf Bildungsurlaub? Das hängt stark vom Bundesland ab. In vielen Bundesländern – wie Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern – ist Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) auch für Beamte gesetzlich möglich. In anderen Bundesländern – darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Brandenburg – gibt es hingegen keine gesetzliche Grundlage für einen Bildungsurlaub für Beamte.

In der Regel umfasst der Bildungsurlaub 5 Arbeitstage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren – bei Fortzahlung der Bezüge. Grundlage sind die jeweiligen Landesgesetze oder ergänzende Sonderurlaubsverordnungen.

👉 Du bist Bundesbeamter? Auch für Dich kann es Sonderurlaubsansprüche für Weiterbildung geben – mehr dazu findest Du ganz unten im Artikel.

 

Bildungsurlaub für Beamte – Übersicht nach Bundesland

Wir haben Dir hier alle relevanten Informationen zu Anspruch, Gesetzeslage und Besonderheiten übersichtlich zusammengestellt. So findest Du schnell heraus, ob Du als Beamter oder Beamtin Bildungsurlaub beantragen kannst – und unter welchen Voraussetzungen.

✅ Bundesländer mit Anspruch auf Bildungsurlaub für Beamte (gesetzlich geregelt)

  • Baden-Württemberg: 5 Tage pro Jahr (Bildungszeitgesetz BW)

  • Berlin: Sonderurlaub laut SurlVO für politische Bildung

  • Hamburg: 10 Tage in 2 Jahren (Richtlinie HmbSUrlR)

  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 Tage in 2 Jahren (BfG M-V)

  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage in 2 Jahren (BFG)

  • Saarland: 10 Tage in 2 Jahren (BfG)

  • Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr, Übertrag möglich (WBG SH)

  • Thüringen: 5 Tage pro Jahr (ThürBfG)

⚠️ Bundesländer mit indirektem oder eingeschränktem Anspruch

  • Bremen: Anspruch über BremUrlVO möglich

  • Hessen: Sonderurlaub laut Urlaubsverordnung bei dienstlichem Interesse

  • Sachsen-Anhalt: Sonderurlaub laut UrlVO LSA möglich

❌ Kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Beamte

  • Bayern

  • Brandenburg

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Sachsen

➡️ Tipp: In Bundesländern ohne gesetzliche Regelung lohnt sich ein Blick in die jeweilige Sonderurlaubsverordnung – häufig besteht trotzdem eine Möglichkeit für Sonderurlaub zu Bildungszwecken, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

 

Bildungsurlaub für Bundesbeamte – Anspruch & Regelungen

Für Bundesbeamte gibt es keinen expliziten gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings können über die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Bildungsmaßnahmen ermöglicht werden, etwa:

  • § 9 SUrlV: Sonderurlaub für allgemeine Aus- und Fortbildungen

  • § 10 SUrlV: Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- und Fortbildung im Ausland

  • § 15 SUrlV: Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke

Hierfür gilt: Die Maßnahme muss im dienstlichen Interesse liegen oder als staatspolitisch förderungswürdiganerkannt sein.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich jedes anerkannte Seminar im Bildungsurlaub wählen?

Ja, wenn das Seminar in Deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist, kannst Du es in der Regel auch nutzen. Die meisten Bundesländer sichern Dir eine freie Seminarwahl zu – denn alle anerkannten Angebote wurden inhaltlich geprüft und als förderlich für Deine persönliche oder berufliche Entwicklung eingestuft.

Beispiel: Ein zertifiziertes Yoga-Seminar gilt nicht als Freizeitsport, sondern als Maßnahme zur Stressprävention und Gesundheitsförderung im Arbeitsalltag.

 

Sonderregelung: Berlin, NRW & Hessen

In Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen muss das Seminar einen (mittelbaren) Bezug zum Beruf haben. Sprachkurse etwa sind nur anerkannt, wenn Du sie im Job brauchst. Gesundheitsseminare wie Stressmanagement gelten aber meist als beruflich relevant, da sie Deine Leistungsfähigkeit erhalten.

 

Tipp: Sprich vorher kurz mit Deinem Arbeitgeber – viele zeigen sich offen, wenn der Nutzen nachvollziehbar ist.

Was tun, wenn das Seminar in Deinem Bundesland nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist?

Damit Du Bildungsurlaub nehmen kannst, muss das Seminar offiziell in dem Bundesland anerkannt sein, in dem Du arbeitest – maßgeblich ist also der Arbeitsort, nicht der Firmensitz.

Die Anerkennung funktioniert je nach Bundesland unterschiedlich:

  • NRW & Baden-Württemberg: Der Anbieter muss pauschal als Bildungsurlaubsträger zertifiziert sein – dann sind alle seine Seminare anerkannt.

  • Alle anderen Bundesländer: Hier muss jedes Seminar einzeln anerkannt und zertifiziert sein – durch eine Prüfung von Inhalten und Lernzielen durch das zuständige Ministerium.

Da diese Verfahren aufwendig und kostenpflichtig sind, liegen nicht immer alle Anerkennungen vor.

 

Deine Möglichkeiten, wenn die Anerkennung fehlt:

✅ Möglichkeit 1: Freiwillige Zustimmung durch den Arbeitgeber

Ist das Seminar in einem anderen Bundesland anerkannt, kannst Du Deinen Arbeitgeber bitten, den Bildungsurlaub freiwillig zu genehmigen.

📌 Tipp:
Erkläre den Nutzen – besonders bei Gesundheitsseminaren wie Yoga oder Stressmanagement, die der Erhaltung Deiner Leistungsfähigkeit dienen. Viele Arbeitgeber:innen zeigen sich offen, wenn sie den Mehrwert erkennen.

📝 Möglichkeit 2: Anerkennung nachträglich beantragen

Wenn Dein Arbeitgeber nicht zustimmt, kannst Du VitalSeminare bitten, die Anerkennung für Dein Bundesland zu beantragen.

🕒 Wichtig: Plane für diesen Prozess etwa 3 Monate Vorlaufzeit vor Seminarbeginn ein.

📍 Auf VitalSeminare erkennst Du geeignete Seminare am Label “Anerkennung möglich” – entweder direkt in der Suche oder auf der jeweiligen Kursseite.

📚 Bildungsurlaub online machen – geht das?

Du möchtest Deinen Bildungsurlaub bequem von Zuhause oder unterwegs absolvieren? Gute Nachricht: In vielen Bundesländern ist Online-Bildungsurlaub möglich!
Allerdings gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen – hier bekommst Du den Überblick.

In diesen Bundesländern ist Online-Bildungsurlaub erlaubt:

  • Bremen: Bereits vor Corona möglich, solange Mindeststunden erfüllt und Teilnahme nachvollziehbar ist.

  • Hamburg: Online-Kurse werden anerkannt.

  • Hessen: Reine Online- und Hybridseminare möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Bereits vor Corona zugelassen.

  • Niedersachsen: Anerkennung von Online-Bildungsurlaub gegeben.

  • Nordrhein-Westfalen: Unbefristet möglich.

  • Saarland: Online-Kurse möglich, Teilnahme muss nachweisbar sein.

  • Sachsen-Anhalt: Teilnahme am Online-Bildungsurlaub erlaubt, Nachweise erforderlich.

  • Schleswig-Holstein: Seit August 2021 auch Online- und Hybridformate anerkannt.

  • Thüringen: Anerkannt bei Einhaltung der Mindeststunden & Teilnahme-Nachweis.

 

❌ In diesen Bundesländern ist Online-Bildungsurlaub (noch) nicht offiziell anerkannt:

  • Bayern: Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

  • Berlin: Gesetz sieht keine Online-Kurse vor.

  • Brandenburg: Nur vorübergehend bis Ende 2022 erlaubt.

  • Rheinland-PfalzAktuell keine Anerkennung von Online-Veranstaltungen.

  • Sachsen: Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

  • Baden-Württemberg: Offiziell nicht vorgesehen, jedoch wurde Online-Teilnahme in Pandemiezeiten empfohlen (Kulanzregel).

 

💡 Was darfst Du als Online-Bildungsurlaub buchen?

  • 🧘‍♀️ Stressbewältigung, Yoga, Qi Gong

  • 🗣 Sprachkurse (z. B. Spanisch, Englisch, Französisch)

  • 🎯 Persönlichkeitsentwicklung

  • 🧠 Gesellschaftspolitische Themen

  • 💼 Berufliche Qualifizierung

📌 Wichtig: Anbieter müssen Interaktion und Teilnahme nachweisen können (z. B. über Kamera, Protokoll, Chat-Interaktion).

📚 Bildungsurlaub in Sachsen & Bayern – geht das überhaupt?

In Sachsen und Bayern gibt es aktuell keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Trotzdem: Du musst nicht darauf verzichten! Mit dem richtigen Vorgehen kannst Du Deine Weiterbildung auch ohne gesetzliche Grundlage realisieren.

💬 1. Einfach trotzdem fragen!

Viele Arbeitgeber:innen in Sachsen und Bayern erkennen den Wert von Bildungsurlaub – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
Denn: Weiterbildungen stärken nicht nur Deine Gesundheit und Stressresilienz, sondern auch Deine berufliche Motivation und Leistungsfähigkeit.

👉 Tipp: Sprich offen mit Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber über Deine Seminarpläne.
Erkläre, warum Dir das Seminar beruflich oder gesundheitlich weiterhilft – ob für den Rücken im Büro, gegen Stress oder zur Erweiterung Deiner Sprachkenntnisse.

✍️ 2. Bildungsurlaub in Sachsen – das tut sich gerade

Zwar gibt es in Sachsen aktuell noch kein Bildungsurlaubsgesetz, doch es bewegt sich etwas:
Im Dezember 2024 hat die neue Landesregierung angekündigt, ab 2027 drei Tage Bildungsurlaub einzuführen – ein erster Schritt in die richtige Richtung!

🤒 Krank im Bildungsurlaub – was jetzt?

Kann ich mich im Bildungsurlaub krankmelden?
Ja – das ist möglich und sogar wichtig! Denn: Bildungsurlaub zählt arbeitsrechtlich als Arbeitszeit. Damit gelten die gleichen Regelungen wie an „normalen“ Arbeitstagen.

📝 So gehst Du bei Krankheit vor:

Wenn Du während Deines Bildungsurlaubs krank wirst, dann:

  1. Informiere Deine Arbeitgeberin oder Deinen Arbeitgeber wie gewohnt.

  2. Lass Dir eine ärztliche Krankschreibung ausstellen.

Wichtig: Die Teilnahmebescheinigung vom Seminaranbieter bekommst Du nur für die Tage, an denen Du auch tatsächlich anwesend warst.
Eine Krankmeldung schützt Dich also vor Missverständnissen mit dem Arbeitgeber – und sorgt dafür, dass Dein Anspruch auf Bildungsurlaub nicht verloren geht.

 

⚠️ Was, wenn Du trotz Krankschreibung teilnehmen möchtest?

Wenn Du Dich wieder fit fühlst, aber offiziell krankgeschrieben bist, solltest Du nicht einfach am Seminar teilnehmen.
Im Ernstfall (z. B. bei einem Unfall) kann das zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.

👉 Kläre in diesem Fall unbedingt mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt, ob eine Aufhebung oder Unterbrechung der Krankschreibung möglich ist – nur so bist Du rechtlich abgesichert.

 

📌 Gut zu wissen:

🗓 Bildungsurlaub übertragen & zusammenfassen – so sicherst Du Dir Deinen Anspruch

Du möchtest Deinen Bildungsurlaub nicht verfallen lassen oder ein längeres Seminar besuchen? Dann lohnt es sich, genau hinzuschauen: In vielen Bundesländern kannst Du Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub übertragen oder zusammenfassen. Hier erfährst Du, wie das geht – und worauf Du unbedingt achten solltest.

📌 Grundregel: Bildungsurlaub ist Ländersache

Wichtig zu wissen: Bildungsurlaub ist föderal geregelt. Das bedeutet, die Bedingungen für Übertragung oder Zusammenfassung unterscheiden sich je nach Bundesland. Entscheidend ist dabei der Standort Deines Arbeitsplatzes, nicht Dein Wohnort.

📍 Bayern & Sachsen sind die einzigen Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – aber auch hier gibt es individuelle Lösungen.

 

🔄 Bildungsurlaub übertragen – wann ist das möglich?

In einigen Bundesländern darfst Du nicht genutzte Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen, wenn:

  • Dein Arbeitgeber Deine Bildungszeit abgelehnt oder widerrufen hat

  • Du eine schriftliche Erklärung zur Übertragung rechtzeitig abgibst

  • Das Landesgesetz die Übertragung ausdrücklich erlaubt

Achtung: Ohne Zustimmung oder rechtzeitige Erklärung verfällt Dein Anspruch häufig zum Jahresende!

 

➕ Bildungsurlaub zusammenfassen – so funktioniert’s

Wenn Du ein längeres 10-Tages-Seminar besuchen möchtest, kannst Du in vielen Bundesländern Deinen Bildungsurlaub über zwei Jahre zusammenfassen.
Das bedeutet: Zwei x 5 Tage = ein intensives Bildungsformat, das wirklich etwas verändert.

💡 In einigen Fällen darfst Du auch zwei kürzere Seminare mit inhaltlichem Zusammenhang kombinieren.
❗ Aber: Dafür ist in vielen Bundesländern eine schriftliche Erklärung noch im selben Jahr nötig.

 

📚 Übersicht: Regelungen zur Übertragung & Zusammenfassung nach Bundesland

Damit Du nicht den Überblick verlierst, findest Du hier eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Regelungen in Deinem Bundesland – gilt jeweils bei 5-Tage-Woche:

Bundesland Übertragen möglich? Zusammenfassen möglich? Besonderheiten/Fristen
Baden-Württemberg ❌ Nein ❌ Nein Kein Übertrag ins Folgejahr
Bayern ❌ Kein Anspruch ❌ Kein Anspruch  
Berlin ❌ Nein ✅ Ja (10 Tage, im Vorgriff) Anspruch aus 2025 kann in 2024 genutzt werden
Brandenburg ✅ Ja (automatisch) ✅ Ja (innerhalb 2 Jahre) Keine Extra-Formalitäten
Bremen ✅ Ja (automatisch) ✅ Ja (innerhalb 2 Jahre)  
Hamburg ✅ Ja (automatisch) ✅ Ja (innerhalb 2 Jahre)  
Hessen ✅ Ja (bis 31.12. schriftlich) ✅ Ja Schriftliche Erklärung nötig
Mecklenburg-Vorp. ✅ Ja (ungerades Jahr Start) ✅ Ja (10 Tage in 2 Jahren) Start 1.1. eines ungeraden Jahres
Niedersachsen ✅ Ja (nachholen) ✅ Ja (auch über 3 Jahre) Mit Zustimmung auch ältere Ansprüche kombinierbar
NRW ✅ Ja (bei Ablehnung) ✅ Ja (schriftlich nötig) Schriftlich noch im laufenden Jahr
Rheinland-Pfalz ✅ Ja (ungerades Jahr Start) ✅ Ja (10 Tage in 2 Jahren) Bei Start in geradem Jahr nur 5 Tage
Saarland 🔶 Nur mit Antrag & Zustimmung ✅ Ja (bis 10 Tage im Folgejahr) Keine gesetzliche Pflicht zur Zustimmung
Sachsen ❌ Kein Anspruch ❌ Kein Anspruch  
Sachsen-Anhalt ✅ Ja ✅ Ja (innerhalb 2 Jahre) Keine Formalitäten
Schleswig-Holstein ✅ Ja (bis 30.9. melden) ✅ Ja („Verblockung“) Automatische Übertragung bei Ablehnung
Thüringen ✅ Ja (nur bei Ablehnung) ❌ Nein Keine gesetzliche Regelung zur Zusammenfassung

 

💬 Tipp für Dich:

Wenn Du ein Seminar planst, das über 5 Tage hinausgeht, oder gerade wenig Zeit für Weiterbildung hast – nutze die Möglichkeit zur Übertragung oder Zusammenfassung. So holst Du das Beste aus Deinem gesetzlichen Anspruch heraus!

FAQ´s für Arbeitgeber

Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Bildungsurlaub?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Bildungsurlaub zu gewähren, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Wird der Antrag fristgerecht gestellt und handelt es sich um eine anerkannte Bildungsmaßnahme, muss das Arbeitsentgelt während des Bildungsurlaubs weitergezahlt werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt und gilt in fast allen Bundesländern – mit Ausnahmen wie Bayern und Sachsen.

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